Private Versicherungen (PKV): Das Honorar für die von mir angebotene Psychotherapie (Richtlinienverfahren: Verhaltenstherapie (VT)) wird von allen privaten Versicherungen übernommen. Aufgrund der unterschiedlichen Stundenkontingente der Kassen empfiehlt es sich, bereits vor dem Erstgespräch die genauen Bedingungen Ihrer PKV zu erfragen.
Gesetzliche Versicherungen (GKV) – Kostenerstattung: Auch gesetzliche Versicherungen finanzieren unter bestimmten Voraussetzungen eine Psychotherapie in einer Privatpraxis (Kostenerstattungsverfahren). Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmeregelung: Häufig kommt es zu langen Wartezeiten und deutlicher Überlastung der Vertragspsychotherapeut*innen einer Region. In diesem Fall kann es möglich sein, dass Sie auch in der Privatpraxis eine Psychotherapie über ihre GKV abrechnen können. Genauere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie bei Ihrer GKV sowie in der folgenden Informationsbroschüre: https://www.lpk-bw.de/sites/default/files/nachrichten/broschuren/201310-bptk-ratgeber-kostenerstattung.pdf oder unter folgendem Link.
Selbstzahler*innen: Eine Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Eltern ist ebenfalls möglich. Die Honorare richten sich nach Behandlungsaufwand und Schwere der Symptomatik und sind festgelegt in den gesetzlichen Regelungen der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).